ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Teil I – AGB für Flug-Dienstleistungen

1. Geltungsbereich

Die AGB gelten in der jeweils aktuellen Fassung für alle Verträge zwischen dem Kunden und Smart Digital Sales and Holding GmbH (nachstehend „SD“ genannt), die Dienstleistungen zur Erzeugung von Daten und Luftbildaufnahmen und deren Aufzeichnungen mit unbemannten und bemannten Luftfahrzeugen betreffen.

Beratungsleistungen auf diesem Gebiet fallen unten Teil II der AGB.

Die AGB gelten ausschließlich und verbindlich für die gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverhältnisse mit dem Kunden. Den AGB widersprechende Bestimmungen sind unwirksam.

Im Einzelfall getroffene von den AGB abweichende oder ergänzende Bestimmungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese von SD ausdrücklich, schriftlich bestätigt werden.

Die AGB behalten ihre Geltung auch dann, wenn SD in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltslos ausführt.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur dann, wenn sie von SD ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.

2. Kostenvoranschläge, Angebot, Annahme

Von SD erstellte Kostenvoranschläge sind grundsätzlich entgeltlich, unverbindlich und können Änderungen unterliegen, außer es wird im Einzelfall anders vereinbart.

Kostenvoranschläge werden von SD nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Von Kostenerhöhungen von über 15% wird SD den Kunden unverzüglich verständigen.

Angebote von SD werden auf Basis der Angaben des Kunden und grundsätzlich freibleibend erstellt. Der Kunde verpflichtet sich, SD alle für die Erstellung des Angebotes sowie die Abwicklung des Vertrages notwendigen Informationen (z.B. AnsprechpartnerIn; Rechnungsadresse, wenn abweichend; Rechnungstext; etc.) in der von SD gewünschten Form zu übermitteln. Ist nichts Gegenteiliges vereinbart, so sind die Informationen schriftlich zu übermitteln.

Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahme durch den Kunden bzw. bei Angebot / Bestellung seitens des Kunden durch schriftliche Bestätigung des Auftrags/der Mission durch SD zustande.

3. Bewilligungen, Pflichten des Kunden

SD ist dafür verantwortlich, dass das eingesetzte UAS (Unmanned Aircraft Systems) von den dafür zuständigen Stellen und Behörden bewilligt wurde und eine aufrechte Bewilligung dafür besteht. Darüber hinaus ist SD dafür verantwortlich, dass die für die Durchführung der beauftragten Mission notwendige Fluggenehmigung vorliegt.

Dazu ist der Kunde verpflichtet, SD alle von ihr als notwendig erachteten Auskünfte zu erteilen. Verzögerungen in der Sphäre des Kunden führen nicht zu Schadenersatzansprüchen des Kunden gegen SD.

Sind Sondergenehmigungen (z.B. für militärisches Sperrgebiet) notwendig, so informiert SD den Kunden darüber, sobald die Mission / der Auftrag festgelegt ist. SD übernimmt keine Haftung dafür, dass die notwendige Sondergenehmigung erteilt und die Mission wie geplant durchgeführt werden kann.

Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass gegebenenfalls notwendige Genehmigungen von GrundstückseigentümerInnen, Verfügungsberechtigten oder etwaigen betroffenen NachbarInnen in schriftlicher Form vor Durchführung der Mission/des Auftrages vorliegen. Allfällige hierfür anfallende Kosten trägt der Kunde. Liegt die Genehmigung nicht (mehr) vor, so kann die Mission / der Auftrag nicht durchgeführt werden. Die für SD dadurch entstandenen frustrierten Aufwendungen sind vom Kunden zu ersetzen.

Der Kunde hält SD im Fall der Inanspruchnahme durch Dritte aufgrund von Eingriffen in Rechte Dritter (z.B. durch Besitzstörung), die auf unrichtige Auskünfte des Kunden oder fehlender Zustimmungen von Dritten gründen, schad- und klaglos.

Die Gebühren für die Erlangung der (Flug-)Genehmigungen werden dem Kunden mit einem Administrationsaufschlag in Höhe von 10% der Gebühren verrechnet.

4. Ausführungsbedingungen

Für die Mission / den Auftrag gelten besondere Ausführungsbedingungen als vereinbart, um der allgemeinen Sicherheit und den gesetzlichen Vorschriften zu entsprechen. Insbesondere werden Luftaufnahmen nur unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Auflagen durchgeführt. Diese Vorschriften und Auflagen können auf www.austrocontrol.at eingesehen werden.

Die Rahmenbedingungen, damit eine Mission / ein Auftrag durchgeführt werden kann, sind dem Flughandbuch zu entnehmen und je nach UAS unterschiedlich.

SD behält sich das Recht auf die Wahl der jeweiligen Flugroute vor. Der / die PilotIn oder der / die BetreiberIn alleine entscheidet, wie das UAS gesteuert wird und ob die Mission / der Auftrag unter den gegebenen Umständen durchgeführt wird.

Mündliche Zusagen durch Vertreter von SD oder sonstige Hilfspersonen bedürfen für ihre Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung.

Sind Leistungsfristen durch SD angegeben worden und zur Grundlage für die Auftrags-/ Missionserteilung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik, externen Genehmigungsverfahren und Fällen höherer Gewalt für die Dauer der Verzögerung. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten nicht erfüllt.

Sollten nach Auftrags- / Missionserteilung zusätzliche Leistungen erwünscht sein, wird das zusätzliche Entgelt zwischen SD und dem Kunden vereinbart, andernfalls gilt ein angemessenes Entgelt als vereinbart.

5. Warn- und Hinweispflichten Kunde

Liegen für die Mission / den Auftrag relevante Besonderheiten vor, ist es Aufgabe des Kunden, SD auf diese hinzuweisen. Darunter sind all jene Umstände zu verstehen, die dem Kunden aufgrund der Kenntnis der Gegebenheiten am Ort / in der Region, in dem / der die Mission / der Auftrag durchgeführt werden soll, bekannt sind und die für die Durchführung der Mission / des Auftrages Relevanz haben (beispielsweise topographische Besonderheiten, spezielle Wetterlagen etc.).

6. Warn- und Hinweispflichten SD, Rücktrittsrecht SD

SD weist darauf hin, dass für vom Kunden beigestelltes Personal, beigestellte Betriebsmittel oder -stoffe keine Haftung übernommen wird. SD behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die notwendigen rechtlichen oder tatsächlichen Umstände der Mission / des Auftrages vor Ort anders sind als zuvor festgelegt bzw. dargestellt. SD übernimmt keinerlei Haftung für daraus entstehende Nachteile jeglicher Art.

Die angelaufenen Kosten, die bis zum Vertragsrücktritt angefallen sind, sind vom Kunden zu tragen, sofern diesen ein Verschulden an der falschen Darstellung der Umstände trifft.

7. Durchführung

Die Durchführung einer Mission / eines Auftrages erfordert eine/n PilotIn oder ein/e BetreiberIn und eine Person zur Bedienung der Sensorik bzw. Payload. Das für die Durchführung der Mission / des Auftrages notwendige Personal wird von SD im Zuge der Definition der Mission bekannt gegeben. SD kann sich zur Erfüllung ihrer Verträge sowohl eigenen Personals bedienen als auch Subunternehmer, insbesondere Konzerngesellschaften, dafür heranziehen.

Der / die PilotIn / BetreiberIn ist für die ordnungsgemäße und sichere Durchführung der Mission / des Auftrages gemäß der vom Kunden vorgegebenen Beschreibung / Anforderung an die Mission / den Auftrag verantwortlich. Die Sicherheit von Menschen, Sachen und Ausrüstung steht im Vordergrund. Der / die PilotIn / BetreiberIn alleine entscheidet über den Umgang mit unvorhersehbaren Umständen jeglicher Art. Dies kann von Änderungen der Mission / des Auftrages innerhalb des genehmigten Rahmens bis zum Abbruch der Mission führen. Alle bis zum Abbruch der Mission / des Auftrages entstandenen Kosten sind vom Kunden zu tragen.

Der / Die Sensorik- oder Payload-Experte/in kann vom Kunden gestellt werden. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die nominierte Person die notwendigen Fähigkeiten besitzt und mit der anzuwendenden Technik vertraut ist. SD übernimmt keine Haftung für vom Kunden beigestelltes Personal und das Ergebnis der Mission / des Auftrages.

8. Verhinderungs- und Abbruchgründe, Unmöglichkeit

Die Durchführung der Mission / des Auftrages sowie der Einsatz des UAS kann durch unterschiedliche Einflüsse (Wind, Temperatur, Niederschlag, schlechte Sichtbedingungen etc.) oder sonstige unvorhersehbare Umstände (z.B. Fehlen / Rückziehung der Zustimmung des / der GrundstückseigentümerIn / Verfügungsberechtigten, Unfall eines/r VertreterIn einer Vertragspartei, Diebstahl von Ausrüstung, etc.) verunmöglicht werden. Abhängig von der Anwendung und der dafür notwendigen Sensorik / Payload gibt es unterschiedliche Grenzwerte, die die Mission / den Auftrag undurchführbar machen. Diese Grenzwerte werden einzelvertraglich festgelegt.

Eine Unmöglichkeit der Durchführung liegt – vorbehaltlich einer anders lautenden vertraglichen Regelung – dann vor, wenn der Auftrag / die Mission nicht im vertraglich vereinbarten Zeitraum durchgeführt werden kann.

Die Unmöglichkeit tritt bei schriftlicher Vereinbarung einer Wartezeit am Durchführungsort erst ein, nachdem diese Wartezeit abgelaufen ist.

Liegt die Verantwortung für die Unmöglichkeit weder in der Sphäre des Kunden noch in jener von SD, so steht SD jedenfalls der entstandene Aufwand zu (Reisespesen, Genehmigungsaufwand, etc.). Das Risiko für die Unmöglichkeit der Durchführung der Mission aufgrund schlechter Wettereinflüsse trägt der Kunde, außer es wurde im Einzelfall vertraglich anderes vereinbart.

 SD erklärt sich damit einverstanden, im Falle eines witterungsbedingten Abbruches der bereits angefangenen Durchführung die Mission / den Auftrag an einem späteren Zeitpunkt unter Vergütung ihres Mehraufwands wiederaufzunehmen, falls vom Kunden erwünscht. Dieser Zeitpunkt wird vom SD im Einvernehmen mit dem Kunden – gegebenenfalls unter Vereinbarung des vom Kunden zu tragenden Mehraufwands – bestimmt.

Wird nach einem solchen Abbruch kein Einvernehmen über einen späteren Zeitpunkt oder den vom Kunden zu tragenden Mehraufwand für die Wiederaufnahme erreicht, so gilt der Vertrag als aufgehoben und SD hat ein Vergütungsanspruch für die bisherigen Leistungen bzw. für den bisherigen Aufwand.

Ein witterungsbedingter Abbruch liegt vor, wenn die Mission / der Auftrag auch nach drei Stunden ab Beginn der Witterung, die einen Flug aus sicherheitstechnischen Gründen unmöglich machen, nicht fortgesetzt werden kann. Davon abweichende Regelungen können im Einzelfall einvernehmlich schriftlich getroffen werden.

Kommt es während der Durchführung der Mission / des Auftrags zu Schäden an dem Equipment von SD (z.B. UAS oder Akkus) durch Eigenverschulden von SD oder höhere Gewalt (bspw. unkontrollierbare, plötzliche Wettereinflüsse), obliegt der von SD gestellten Crew die weitere Vorgehensweise. SD kann beschließen, die Mission / den Auftrag zu einem späteren Zeitpunkt wiederaufzunehmen, sofern für den Kunden zweckdienlich. Dieser Zeitpunkt wird von SD im Einvernehmen mit dem Kunden bestimmt. Wird kein Einvernehmen über einen späteren Zeitpunkt für die Wiederaufnahme erreicht oder ist eine Wiederaufnahme für den Kunden nicht zweckdienlich, so gilt der Vertrag als aufgehoben und SD hat ein Vergütungsanspruch für die bisherigen Leistungen bzw. für den bisherigen Aufwand. Für Mehrkosten, die dem Kunden in diesem Zusammenhang entstehen, haftet SD nicht.

Ist eine Unmöglichkeit oder ein Schaden der Sphäre des Kunden zuzuordnen bzw. von ihm verursacht und verschuldet, so hat SD Anspruch auf Zahlung des Honorars im vollen Umfang sowie auf den Ersatz für den verursachten Schaden. Darüber hinaus schuldet der Kunde SD einen allenfalls entgangenen Gewinn. Davon abweichende Regelungen können im Einzelfall einvernehmlich schriftlich getroffen werden.

9. Nachbearbeitung / Auswertung / Interpretation generierter Daten

Die Nachbearbeitung, Auswertung und / oder Interpretation der bei der Durchführung der Mission / des Auftrages generierten Daten ist im Angebot zu definieren. Wurde im Angebot nichts dazu festgelegt, so übergibt SD dem Kunden die Daten in unveränderter Form zur weiteren Bearbeitung.

10. Urheberrechte und Nutzungsrechte

Alle Urheber- und Nutzungsrechte an erstelltem Bild- und Videomaterial oder anderen Werken verbleiben bei SD. SD wird dem Kunden entsprechend der einzelvertraglichen Vereinbarung einfache Nutzungsrechte an erstelltem Bild- und Videomaterial oder sonstigen Werken einräumen. Die Übertragung von Nutzungsrechten steht generell unter dem Vorbehalt vollständiger Zahlungen.

Sämtliche Urheberrechte an den im Rahmen der Leistungen durch SD erstellten Werken (Bilder, Videos, Präsentationen, Algorithmen, Entwürfe, Berichte, sonstige Dokumente, etc.) stehen SD ausschließlich zu. Dem Kunden wird an für den Kunden erstellten Werken ein zeitlich und örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, das nicht auf Dritte übertragbar ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Ein Recht auf Verwertung, Vervielfältigung und Verbreitung sowie Zurverfügungstellung ist davon ausdrücklich nicht umfasst.

Die Verwendung der Werke, auch auszugsweise oder in Teilen davon, für andere als einzelvertraglich vereinbarten Zwecke, insbesondere gewerblicher Art, ist ausdrücklich untersagt. Eine Haftung von SD gegenüber Dritten ist ausgeschlossen.

11. Zahlungsbedingungen, Aufrechnung

Sofern im Einzelfall nichts anderes vertraglich vereinbart wurde, ist SD berechtigt, sofort nach dem Vertragsabschluss das gesamte Entgelt in Rechnung zu stellen. Der Zahlungseingang auf dem von SD bekannt gegebenen Konto ist Voraussetzung für weitere Schritte von SD (Einholung der Bewilligungen etc.).

Der Rechnungsbetrag ist spätestens 14 Tage ab dem Rechnungsdatum ohne Abzüge zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vertraglich vereinbart wurde. Im Falle des Zahlungsverzuges belaufen sich die Verzugszinsen auf 10% über dem Basiszinssatz per anno.

Bei Überschreiten der Zahlungsfrist können im Verzugsfall Leistungen eingeschränkt werden.

Bei Stornierung eines Auftrags / einer Mission wird das wie folgt gestaffelte Ausfallhonorar fällig:

  • bis 3 Tage vor Auftragstermin 50% netto des Honorars
  • bis 48 Stunden vor Auftragstermin 70% netto des Honorars
  • weniger als 48 Stunden vor Auftragstermin 100% netto des Honorars

Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten, unbestreitbar oder von SD anerkannt sind.

Die Gebühren für die Erlangung der (Flug-)Genehmigungen werden an den Kunden mit einem Administrationsaufschlag in Höhe von 0% der Gebühren verrechnet.

12. Haftung

SD haftet soweit gesetzlich zulässig nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden, mit Ausnahme von Personenschäden. Die Haftung für entgangenen Gewinn und ideelle sowie mittelbare / indirekte Schäden bzw. Folgeschäden oder Schäden Dritter ist ausgeschlossen. Die Haftung von SD ist der Höhe nach und je Auftrag mit der Auftragssumme beschränkt.

Stellt der Kunde Personal zur Durchführung der Mission / des Auftrages, also insbesondere ExpertInnen für Payload / Sensorik, so ist die Haftung von SD für diese Person (Bedienung, Sachkenntnis, Ergebnis, etc.) ausgeschlossen.

SD übernimmt darüber hinaus keine Haftung, wenn der Kunde die Payload / Sensorik zur Verfügung stellt. In diesem Fall sind vor der Durchführung der Mission / des Auftrages entsprechende Tests durchzuführen (Kompatibilität der Payload / Sensorik mit dem UAS, Gewicht, Balance, Stromversorgung, etc.).

SD übernimmt generell keine Haftung für vom Kunden oder Dritten beigestellte Betriebsmittel und deren Tauglichkeit bzw. Wirksamkeit für die vertragsgegenständliche Anwendung.

Die Versendung der Arbeiten online oder durch physischen Transport erfolgt auf Gefahr und auf Rechnung des Kunden.

Die Haftung von SD ist bei Fehlern an Datenträgern oder Dateien, die beim Dateiimport auf das System des Kunden entstehen, ausgeschlossen.

13. Gewährleistung

Bild-, Video- und Tonmaterial wird mit den auf der Webseite von der 100%-igen SD-Tochterfirma EuroDragons https://www.eurodragons.at/uas/ bezeichneten technischen Geräten (Kameras, etc.) erstellt, oder die verwendeten Geräte werden mit dem Kunden einzelvertraglich vereinbart. Die technischen Daten der Geräte geben entsprechend die zu erwartende, technisch mögliche Qualität vor. Äußere Einflüsse wie mäßige Lichtverhältnisse, ungewollte Spiegelungen, Reflektionen, ungewollte Personen oder Gegenstände im Bild, Vibrationen durch Wind, etc. stellen keinen Minderungsgrund dar. Daraus nötige Nachbearbeitungen des Bild-, Video- und Tonmaterials sind auf Kosten des Kunden durchzuführen.

Für die Gewährleistung gelten die gesetzlichen Bestimmungen mit der Ausnahme, dass stets der Kunde zu beweisen hat, dass die Leistung zum Zeitpunkt der Abnahme mangelhaft war.

14. Zustimmungserklärungen

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die / der mit dem Kunden abgewickelte Mission / Auftrag als Referenz in die Kommunikationsarbeit von SD sowie der Konzerngesellschaften von SD, welche SD bei der Abwicklung der Mission / des Auftrags herangezogen hat, einbezogen werden kann. Dies bedeutet konkret, dass der Inhalt der durchgeführten Mission beziehungsweise des Auftrages nach den Bedürfnissen von SD bzw. der jeweiligen Konzerngesellschaft von SD dargestellt werden kann und SD bzw. die jeweilige Konzerngesellschaft in der Wahl der Kommunikationskanäle frei ist.

Weiters erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass der Inhalt der durchgeführten Mission oder des Auftrages inklusive Bildern und Aufnahmen – auszugsweise und ohne kundensensible Daten zu betreffen – von SD sowie Konzerngesellschaften von SD, welche SD bei der Abwicklung der Mission / des Auftrags herangezogen hat, für Marketingzwecke, insbesondere Werbevideos, sowie für betriebsinterne Software- und System-Weiterentwicklungszwecke verwendet werden kann, sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart ist.

Diese Bestimmung bleibt über die Dauer des Vertragsverhältnisses hinaus aufrecht.

15. Datenschutz – Gemeinsame Verantwortlichkeit

SD und der Kunde kommen überein, die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die im Rahmen der Durchführung von Unmanned Aerial Systems (UAS)-Dienstleistungen durch die Bildaufnahme von natürlichen Personen erfolgt im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“) gemeinsam durchzuführen („Gemeinsame Verarbeitung“). SD und der Kunde bestimmen gemeinsam die Zwecke und Mittel der Gemeinsamen Verarbeitung und sind daher gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortliche im Sinne der DSGVO. Nähere Informationen insbesondere zu den Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten sind den Datenschutzhinweisen auf https://www.smart-digital.at/datenschutz zu entnehmen.

SD und der Kunde vereinbaren einvernehmlich, die nachstehende Zuweisung der Wahrnehmung der datenschutzrechtlichen Verpflichtungen als gemeinsam Verantwortliche:

  • Grundsätze der Datenverarbeitung, Informationspflichten und Bereitstellung der wesentlichen Inhalte

Der Kunde hat die Einhaltung der Grundsätze der Datenverarbeitung sowie die Informationspflichten nach Artikel 13 und 14 DSGVO gegenüber den Betroffenen sicherzustellen und diese über die Gemeinsame Verarbeitung zu informieren. In diesem Zusammenhang stellt der Kunde den Betroffenen außerdem die wesentlichen Inhalte dieses Punktes 15. zur Verfügung.

  • Betroffenenrechte

Der Kunde hat sicher zu stellen, dass rechtmäßige Anfragen von Betroffenen erfüllt werden, so etwa hinsichtlich ihrer Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenportabilität und Widerspruch (Artikel 15–22 DSGVO).

Der Kunde ist von SD über Anfragen von Betroffenen zu benachrichtigen, die an SD gerichtet werden.

  • Datenschutz-Folgenabschätzung

Allenfalls erforderliche Datenschutz-Folgenabschätzungen werden vom Kunden durchgeführt. Soweit erforderlich, wird SD hierbei mitwirken.

  • Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten

Alle Meldungen von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten werden von dem Verantwortlichen, welcher zuerst Kenntnis von der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten erlangt, erstattet. Soweit erforderlich wird der andere Verantwortliche hierbei mitwirken.

  • Sonstige datenschutzrechtliche Verpflichtungen

Unbeschadet der vorgenannten Punkte haben SD und der Kunde sicherzustellen, dass bei jedem Verarbeitungsschritt, den sie im Rahmen der Gemeinsamen Verarbeitung setzen, sämtliche datenschutzrechtlichen Verpflichtungen gem. der DSGVO (insbesondere Datensicherheitsvorschriften gem. Artikel 32 DSGVO) und nationalem Recht eingehalten werden.

  • Haftung

Unbeschadet der Bestimmungen in Punkt 12., hält der Kunde SD schad- und klaglos für sämtliche Verbindlichkeiten, die SD aus der Gemeinsamen Verarbeitung entstehen, soweit den Kunden am Entstehen der Verbindlichkeit ein Verschulden trifft.

  • Bereitstellung einer Anlaufstelle

Bei Fragen zu dieser Vereinbarung können Betroffene den Kunden als Anlaufstelle kontaktieren.

16. Persönlichkeitsrechte

Soweit durch die Mission / den Auftrag Persönlichkeitsrechte Dritter berührt werden, verpflichtet sich der Kunde, die allenfalls erforderlichen wirksamen Zustimmungen Dritter für die Durchführung der Mission / des Auftrags einzuholen.

17. Allgemeine Bestimmungen

Schriftlichkeitsgebot:

Jede Änderung, Ergänzung oder sonstige Mitteilung zum Vertrag erfolgt schriftlich. Handschriftliche Änderungen, Ergänzungen oder Mitteilungen haben keine Bedeutung.

Salvatorische Klausel:

Die Unwirksamkeit oder die Rechtswidrigkeit einer Bestimmung der AGB oder des auf deren Basis abgeschlossenen Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der AGB oder des auf deren Basis abgeschlossenen Vertrages. Die unwirksame oder rechtswidrige Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die die Vertragsparteien einvernehmlich festlegen und die der unwirksamen oder rechtswidrigen Bestimmung in ihrem wirtschaftlichen Gehalt am nächsten kommt.

Ergänzende Vertragsauslegung:

Für den Fall einer bestehenden oder zukünftigen ergänzungsbedürftigen Regelungslücke der AGB oder des auf deren Basis abgeschlossenen Vertrages kommen die Parteien überein, eine einvernehmliche Regelung zu definieren.

18. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Für die AGB und die auf deren Basis abgeschlossenen Verträge gilt ausschließlich österreichisches Recht exklusive der Kollisionsnormen sowie des UN-Kaufrechts.

Für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit Vertragsverhältnissen zwischen SD und dem Kunden wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Wien, innere Stadt vereinbart.

 

Teil II – AGB für Flug-Beratungsleistungen

1. Geltungsbereich

Die AGB gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung für alle Verträge zwischen dem Kunden und Smart Digital Sales and Holding GmbH (nachstehend „SD“ genannt), die Beratungsleistungen in Zusammenhang mit Erzeugung von Daten und Luftbildaufnahmen und deren Aufzeichnungen mit unbemannten und bemannten Luftfahrzeugen betreffen.

Die AGB gelten ausschließlich und verbindlich für die gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverhältnisse mit dem Kunden. Den AGB widersprechende Bestimmungen sind unwirksam.

Im Einzelfall getroffene, von den AGB abweichende oder ergänzende Bestimmungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese von SD ausdrücklich, schriftlich bestätigt werden.

Die AGB verlieren ihre Geltung auch dann nicht, wenn SD in Kenntnis entgegenstehender oder von den AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos ausführt.

Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von SD ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.

2. Kostenvoranschläge, Angebot, Annahme

Von SD erstellte Kostenvoranschläge sind grundsätzlich entgeltlich, unverbindlich und können Änderungen unterliegen, außer es wird im Einzelfall anders festgelegt.

Kostenvoranschläge werden von SD nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Von Kostenerhöhungen von über 15% wird SD den Kunden unverzüglich verständigen.

Angebote von SD werden auf Basis der Angaben des Kunden und grundsätzlich freibleibend erstellt. Der Kunde verpflichtet sich, SD alle für die Erstellung des Angebotes sowie die Abwicklung des Vertrages notwendigen Informationen (z.B. AnsprechpartnerIn; Rechnungsadresse, wenn abweichend; Rechnungstext; etc.) in der von SD gewünschten Form zu übermitteln. Informationen sind schriftlich zu übermitteln, so nicht anders vereinbart.

Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahme durch den Kunden bzw. bei Angebot / Bestellung seitens des Kunden durch schriftliche Bestätigung des Auftrags durch SD zustande.

3. Leistungserbringung

Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.

SD ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen.

Der Kunde sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.

Der Kunde sorgt dafür, dass SD alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen und Informationen zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden und SD über alle Vorgänge und Umstände, die für die ordentliche Erbringung der Beratungsleistungen erforderlich sind, informiert wird. Dies gilt auch für Unterlagen und Informationen, die erst während der Tätigkeit von SD bekannt werden.

SD ist bei der Erbringung der vereinbarten Leistung weisungsfrei, handelt nach eigenem Ermessen und in eigener Verantwortung. SD ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

4. Leistungsfristen, Verzug

Die Leistungstermine und -fristen werden im Einzelfall vertraglich vereinbart.

In Fällen höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer und unabwendbarer Ereignisse, wie Krankheit oder Unfall des / der jeweiligen zuständigen Beraters/in von SD, ist SD zu Terminverschiebungen berechtigt, ohne dadurch in Verzug zu geraten. Schadenersatzansprüche des Kunden werden diesfalls ausgeschlossen.

Vereinbarte Leistungsfristen oder Termine werden nach Möglichkeit eingeholt. Sie sind, falls sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden, unverbindlich und verstehen sich als Zeitpunkt der Beratungsleistung und Übergabe an den Kunden.

5. Urheberrechte und Nutzungsrechte

Sämtliche Urheberrechte an den im Rahmen der Beratungsleistungen durch SD erstellten Werken (Präsentationen, Entwürfe, Berichte, sonstige Dokumente, etc.) stehen SD ausschließlich zu. Dem Kunden wird an für den Kunden erstellten Werken ein zeitlich und örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, das nicht auf Dritte übertragbar ist, sofern nichts anderes vertraglich vereinbart wurde. Ein Recht auf Verwertung, Vervielfältigung und Verbreitung sowie Zurverfügungstellung ist davon ausdrücklich nicht umfasst.

Die Verwendung der Werke, auch auszugsweise oder in Teilen davon, für andere als die einzelvertraglich vereinbarten Zwecke, insbesondere gewerblicher Art, ist ausdrücklich untersagt. Eine Haftung von SD gegenüber Dritten ist ausgeschlossen.

6. Zahlungsbedingungen, Aufrechnung

Sofern nichts anderes vertraglich vereinbart, ist SD berechtigt, nach dem Vertragsabschluss eine Anzahlung in Höhe von 20% der Angebotssumme in Rechnung zu stellen.

Nach der Erfüllung des Auftrages erfolgt die Rechnungslegung. Der Rechnungsbetrag ist spätestens 14 Tage ab dem Rechnungsdatum ohne Abzüge zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vertraglich vereinbart wurde. Im Falle des Zahlungsverzuges werden gesetzliche Verzugszinsen verrechnet.

Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen Forderungen von SD aufzurechnen (Aufrechnungsverbot). Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur zulässig, wenn die Ansprüche des Kunden rechtskräftig festgestellt oder von SD anerkannt sind.

Bei Überschreiten der Zahlungsfrist können im Verzugsfalle Leistungen eingeschränkt werden.

7. Haftung

SD haftet soweit gesetzlich zulässig nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden, mit Ausnahme von Personenschäden. Die Haftung für entgangenen Gewinn und ideelle sowie mittelbare / indirekte Schäden bzw. Folgeschäden oder Schäden Dritter ist ausgeschlossen. Die Haftung von SD ist der Höhe nach je Auftrag mit der Auftragssumme beschränkt.

Stellt der Kunde Personal zur Durchführung des Auftrages, so ist die Haftung von SD für diese Person (Bedienung, Sachkenntnis, Ergebnis, etc.) ausgeschlossen.

Die Haftung von SD ist bei Fehlern an Datenträgern oder Dateien, die beim Dateiimport auf das System des Kunden entstehen, ausgeschlossen.

8. Gewährleistung

SD wird ihre Beratungsleistungen vertragsgemäß und zu marktüblichen Qualitätsstandards erbringen.

Für Mängel, die auf unzureichender Beistellung von Informationen oder Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, haftet SD nicht. SD wird den Kunden auf offenkundig fehlende Informationen oder seine erforderliche Mitwirkung hinweisen.

Die Gewährleistungsfrist für Beratungsleistungen beträgt sechs Monate. § 924 ABGB wird einvernehmlich ausgeschlossen.

Bei der Beurteilung der Beratungsleistung sind in Hinblick auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit Änderungen und Fortentwicklungen der allgemein anerkannten Berufsgrundsätze auf dem Gebiet der Unternehmensberatung, die nach dem Zeitpunkt der Erbringung der Beratungsleistung stattgefunden haben, nicht zu berücksichtigen.

9. Rücktrittsrecht SD

SD ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, falls (a) die Erbringung der Beratungsleistung aus Gründen, die in der Sphäre des Kunden liegen, unmöglich oder trotz angemessener Fristsetzung weiter verzögert wird oder (b) über das Unternehmen des Kunden ein gerichtliches Insolvenzverfahren eingeleitet oder ein Konkursantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird.

Unbeschadet weiterer Schadenersatzansprüche ist SD berechtigt, Bezahlung der bereits erbrachten Leistungen zu verlangen bzw. erhaltene Anzahlungen einzubehalten.

10. Zustimmungserklärung

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass sein Name bzw. seine Firma von SD als Referenz in die Kommunikationsarbeit und Werbung der SD sowie der Konzerngesellschaften von SD, welche SD bei der Erbringung ihrer Leistungen herangezogen hat, auf allen geeigneten Kommunikationskanälen einbezogen werden kann, sofern einzelvertraglich nichts anderes geregelt ist. SD behält es sich vor, die dafür geeigneten Kommunikationskanäle frei auszuwählen.

Diese Bestimmung bleibt über die Dauer des Vertragsverhältnisses hinaus aufrecht.

11. Geheimhaltung

SD sowie der Kunde sind verpflichtet, alle den jeweils anderen Vertragspartner betreffenden Informationen, die ihm / ihr im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt geworden sind und nicht allgemein bekannt sind, geheim zu halten und diese Verpflichtung auf ihre MitarbeiterInnen und sonstige für sie tätige Dritte zu überbinden. Diese Verschwiegenheitspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

12. Datenschutz und Persönlichkeitsrechte

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass SD die von Kunden bekanntgegebenen Daten (Name, Adresse, E-Mail, Kreditkartendaten, Daten für Kontoüberweisungen, Telefonnummer) sowie gegebenenfalls Daten seiner MitarbeiterInnen für Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung ermittelt, speichert und verarbeitet. Nähere Informationen zu Art und Umfang der Datenverarbeitungen sowie zu seinen datenschutzrechtlichen Rechten findet der Kunde auf https://www.smart-digital.at/datenschutz.

Soweit durch den Auftrag Persönlichkeitsrechte Dritter berührt werden, verpflichtet sich der Kunde, die allenfalls erforderlichen wirksamen Zustimmungen Dritter für die Durchführung des Auftrags einzuholen.

13. Allgemeine Bestimmungen

Schriftlichkeitsgebot:

Jede Änderung, Ergänzung oder sonstige Mitteilung zum Vertrag erfolgt schriftlich. Handschriftliche Änderungen, Ergänzungen oder Mitteilungen haben keine Bedeutung.

Salvatorische Klausel:

Die Unwirksamkeit oder die Rechtswidrigkeit einer Bestimmung der AGB oder des auf deren Basis abgeschlossenen Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der AGB oder des auf deren Basis abgeschlossenen Vertrages. Die unwirksame oder rechtswidrige Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die die Vertragsparteien einvernehmlich festlegen und die der unwirksamen oder rechtswidrigen Bestimmung in ihrem wirtschaftlichen Gehalt am nächsten kommt.

Ergänzende Vertragsauslegung:

Für den Fall einer bestehenden oder zukünftigen ergänzungsbedürftigen Regelungslücke der AGB oder des auf deren Basis abgeschlossenen Vertrages kommen die Parteien überein, eine einvernehmliche Regelung zu definieren.

14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Für diese AGB und die auf deren Basis abgeschlossenen Verträge gilt ausschließlich österreichisches Recht exklusive der Kollisionsnormen sowie des UN-Kaufrechts.

Für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit Vertragsverhältnissen zwischen SD und dem Kunden wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Wien, innere Stadt vereinbart.

 

Teil III – AGB für Beratungs- und Softwaredienstleistungen

1. Geltungsbereich

Smart Digital Sales and Holding GmbH (nachstehend „SD“ genannt) erbringt für den Kunden die im Vertrag vereinbarten Beratungs- und Softwaredienstleistungen (z.B. Entwicklung automatisierter Prozesse) auf dem Gebiet Digitalisierungs- und Transformationsprojekte unter Heranziehung der eigenen Service Delivery Plattform.

Softwaredienstleistungen sind die Überlassung zur Nutzung und Betriebsunterstützung von Standard-Softwareprogrammen (die „Software“), die von SD hergestellt und als Software-as-a-Service-Dienst über das Medium Internet bereitgestellt werden.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Beratungs- und Softwaredienstleistungen, die SD gegenüber dem Kunden erbringt, auch wenn im Einzelfall bei Vertragsabschluss nicht ausdrücklich auf die AGB Bezug genommen wird.

Die AGB gelten ausschließlich und verbindlich für die gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverhältnisse mit dem Kunden. Den AGB widersprechende Bestimmungen sind unwirksam.

Im Einzelfall getroffene von den AGB abweichende oder ergänzende Bestimmungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese von SD ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

Die AGB verlieren ihre Geltung auch dann nicht, wenn SD in Kenntnis entgegenstehender oder von den AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos ausführt.

Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von SD ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.

2. Leistungserbringung

Termine und genauer Inhalt der Leistungen werden im jeweiligen Vertrag definiert.

SD erhält vom Kunden alle für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Informationen und Daten (nachstehend „Informationen“ genannt) in der von SD geforderten Form.

Der Kunde verpflichtet sich, alle zumutbaren Maßnahmen zu dulden und zu unterstützen, die für die Erbringung der Dienstleistungen durch SD erforderlich sind.

Leistungen von SD, die vom Kunden über den jeweils vereinbarten Leistungsumfang hinaus in Anspruch genommen werden, werden vom Kunden nach tatsächlichem Personal- und Sachaufwand zu den jeweils bei SD gültigen Sätzen vergütet. Dazu zählen insbesondere Leistungen außerhalb der bei SD üblichen Geschäftszeit, das Analysieren und Beseitigen von Störungen und Fehlern, die durch unsachgemäße Handhabung oder Bedienung durch den Kunden oder sonstige nicht von SD zu vertretende Umstände entstanden sind.

SD kann sich bei Erbringung ihrer Leistungen auch Dritter oder Konzerngesellschaften bedienen.

3. Nutzungsbedingungen für Software-as-a-Service

3.1. Rechte des Kunden an der Software

SD räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares, weltweites Recht zur Nutzung der im Vertrag genannten Software und der zugehörigen Anwenderdokumentation ein. Die Zurverfügungstellung der Software erfolgt über das Internet.

Ort der Übergabe für die Software-as-a-Service-Leistungen ist der Sitz von SD. Der Kunde verpflichtet sich, die Software ausschließlich vertragsgemäß zu verwenden und weder an Dritte weiterzugeben noch sie in sonstiger Art und Weise Dritten zugänglich zu machen.

Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu ändern, zu disassemblieren, zu vervielfältigen oder jeglichen Teil der Software zu benutzen, um eine separate Software zu erstellen.

Der Kunde erkennt hiermit SD als alleinigen Lizenzgeber der Software und die damit verbundenen Urheberrechte an. SDs Rechte als alleiniger Lizenzgeber beziehen sich auch auf Erweiterungen der Software, die von SD dem Kunden zur Verfügung gestellt werden, falls dies nicht schriftlich anders vereinbart wurde.

Der Kunde erkennt hiermit SDs Marke, Name und Patentrechte in Bezug auf die Software und die zugehörige Dokumentation an. Der Kunde darf Copyright-Informationen oder sonstige ähnliche Eigentumshinweise in den Programmen und der zugehörigen Dokumentation weder entfernen noch ändern oder anderweitig modifizieren, widrigenfalls SD Unterlassungs-, Beseitigungs- und Schadenersatzansprüche zusteht.

Alle dem Kunden von SD überlassenen Unterlagen, insbesondere die Dokumentationen zur Software, dürfen weder vervielfältigt noch auf irgendeine Weise verbreitet werden.

3.2. Wartung der Software, Systembetrieb

SD wird Backups der Daten durchführen. Über ein Wiederherstellungsverfahren kann SD die Sicherung der Kundendaten auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden kostenpflichtig durchführen.

SD stellt sicher, dass die zur Verfügung gestellte Software in für die Anforderungen des Kunden geeigneter Weise sowie auf für den Verwendungszweck des Kunden geeigneter Hardware betrieben wird. Hierzu zählen Anzahl und Art der Server, regelmäßige Backups, Skalierbarkeit, Stromversorgung, Klimatechnik, konforme IT-Sicherheit, breitbandige Internetanbindung.

3.3. Änderung der Leistung

SD behält nach Vertragsschluss Weiterentwicklungen und Leistungsänderungen (z.B. durch Verwendung neuerer oder anderer Technologien, Systeme, etc.) zum Zweck der Leistungsoptimierung vor. Bei wesentlichen Leistungsänderungen wird SD rechtzeitig den Kunden diesbezüglich informieren.

Bei Zurverfügungstellung neuer Versionen der Software räumt SD dem Kunden die in Punkt 3 aufgeführten Rechte entsprechend auch für die jeweilige neue Version ein.

3.4. Verfügbarkeit der Server und des Netzwerks

Die Verfügbarkeit des Netzwerks im Internet beträgt im Jahresdurchschnitt 99%. Die Anbindung des Kunden an das Internet liegt im Verantwortungsbereich des Kunden. Diese ist nicht Bestandteil der Leistung von SD. Die Ausfallzeit wird in vollen Minuten ermittelt und errechnet sich aus der Summe der Entstörungszeiten pro Jahr. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Zeiträume, die SD als sogenannte Wartungsfenster zur Optimierung und Leistungssteigerung kennzeichnet sowie Zeitverlust bei der Störungsbeseitigung durch Gründe, die nicht durch SD zu vertreten sind und Ausfälle aufgrund höherer Gewalt.

3.5. Störungen

Störungen der Verfügbarkeit der Software müssen vom Kunden unverzüglich nach Bekanntwerden gemeldet werden. Vor der Störungsmeldung hat der Kunde seinen Verantwortungsbereich zu überprüfen.

Bei allen Störungen beginnt die Entstörung spätestens am folgenden Werktag. Verzögerungen der Entstörung, die vom Kunden zu vertreten sind (z.B. durch Nichtverfügbarkeit von AnsprechpartnerInnen auf Kundenseite) werden nicht auf die Entstörungszeit angerechnet.

4. Termin- und Leistungsänderungen

Die vereinbarten Termine verschieben sich angemessen, wenn SD bei der Leistungserbringung aufgrund von Verzögerungen oder Mängeln der Beistellungen und Unterstützungsleistungen des Kunden behindert wird. Aus solchen Ereignissen bei SD entstehende Mehrkosten trägt der Kunde.

5. Gewährleistung für Software-as-a-Service

Es ist nicht möglich, Fehler in Software generell auszuschließen. SD gewährleistet aber, dass die unter https://www.smart-digital.at/agb genannte Software grundsätzlich einsetzbar ist.

Fehler in der Software werden innerhalb einer angemessenen Frist (die vertraglich auf Wunsch des Kunden gesondert zu vereinbaren ist) unentgeltlich von SD beseitigt. SD kann zur Erfüllung der Gewährleistungspflicht nach eigener Wahl entweder nachbessern oder Ersatz liefern. Insbesondere kann SD zur Erfüllung der Gewährleistungspflicht dem Kunden eine neue Version der Software zur Verfügung stellen. Einer Fehlerbeseitigung steht es gleich, wenn SD eine alternative Lösung zur fehlerhaften Funktion liefert, die dem Kunden die vertragsgemäße Nutzung erlaubt.

Die Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Kunde die Software nicht vertragsgemäß einsetzt. Des Weiteren sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Kunde eigenmächtig Änderungen oder Erweiterungen an der im Vertrag genannten Software durchführt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Fehler nicht in kausalem Zusammenhang mit den Änderungen oder Erweiterungen stehen.

SD gewährleistet nicht die Erfüllung der individuellen Anforderungen des Kunden durch die im Vertrag genannte Software. SD gewährleistet insbesondere nicht die Erreichung des angestrebten Erfolges. Gewährleistungsansprüche gegen SD stehen lediglich dem unmittelbaren Kunden zu und können nicht abgetreten werden.

6. Leistungsstörungen bei Beratungsleistungen

Die Leistungstermine und -fristen werden im Einzelfall vertraglich vereinbart.

In Fällen höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer und unabwendbarer Ereignisse wie Krankheit oder Unfall der jeweiligen BeraterInnen von SD ist SD zu Terminverschiebungen berechtigt, ohne dadurch in Verzug zu geraten. Ein daraus diesbezüglicher Schadenersatzanspruch des Kunden wird ausgeschlossen.

SD verpflichtet sich zur vertragsgemäßen Erbringung der Beratungsleistungen. Erbringt SD die Leistung mangelhaft, d.h. mit wesentlichen Abweichungen von den vereinbarten Qualitätsstandards, ist SD verpflichtet, mit der Mängelbeseitigung umgehend zu beginnen und innerhalb angemessener Frist ihre Leistungen ordnungsgemäß und mangelfrei zu erbringen.

Beruht die Mangelhaftigkeit auf Beistellungen oder Mitwirkung des Kunden oder auf einer Verletzung der Verpflichtungen des Kunden, ist jede unentgeltliche Pflicht zur Mängelbeseitigung ausgeschlossen. In diesen Fällen gelten die von SD erbrachten Leistungen trotz möglichen Einschränkungen dennoch als vertragsgemäß erbracht. SD wird auf Wunsch des Kunden eine kostenpflichtige Beseitigung des Mangels unternehmen.

Die Gewährleistungsfrist für Beratungsleistungen beträgt sechs Monate. § 924 ABGB wird einvernehmlich ausgeschlossen.

Bei der Beurteilung der Beratungsleistung sind in Hinblick auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit Änderungen und Fortentwicklungen der allgemein anerkannten Berufsgrundsätze auf dem Gebiet der Unternehmensberatung, die nach dem Zeitpunkt der Erbringung der Beratungsleistung stattgefunden haben, nicht zu berücksichtigen.

7. Haftung

SD haftet soweit gesetzlich zulässig nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden, mit Ausnahme von Personenschäden. Die Haftung für entgangenen Gewinn und ideelle sowie mittelbare / indirekte Schäden bzw. Folgeschäden oder Schäden Dritter ist ausgeschlossen. Die Haftung von SD ist der Höhe nach je Auftrag mit der Auftragssumme beschränkt.

Für Störungen auf Telekommunikationsverbindungen, für Störungen auf Leitungswegen innerhalb des Internets, bei höherer Gewalt, bei Verschulden Dritter oder des Kunden selbst wird von SD keine Haftung übernommen. Für Schäden, die entstehen, wenn der Kunde Passwörter oder Benutzerkennungen an Nichtberechtigte weitergibt, übernimmt SD keine Haftung.

8. Vergütung, Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt

Für die Software-as-a-Service-Leistungen wird ein im Vertrag vereinbartes monatliches Entgelt verrechnet. Sofern einzelvertraglich vereinbart, werden die anfallenden Entgelte über den vertraglich vereinbarten Zeitraum im Voraus in Rechnung gestellt.

Bei Überschreiten der Zahlungsfrist können im Verzugsfalle Leistungen eingeschränkt werden.

Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Verrechnung für die sonstigen Leistungen von SD (vor allem Beratungsleistungen) monatlich im Nachhinein auf Grundlage der von SD vorgelegten Leistungsnachweise. Sofern SD Leistungen zu Pauschalpreisen erbringt, ist SD berechtigt, eine Anzahlung von zumindest 10% des Pauschalpreises zu verlangen.

Die Zahlung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum netto. Der Kunde wird die Rechnung ohne unnötigen Verzug überprüfen.

Einsprüche sind spätestens 10 Tage nach Rechnungsdatum schriftlich und unter Angabe der Einspruchsgründe an den / die in der Rechnung genannten AnsprechpartnerIn zu richten. Rechnungen, die nicht binnen 10 Tagen beeinsprucht werden, gelten als genehmigt.

Kommt der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug, ist SD berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen und alle zur Einbringlichmachung erforderlichen Kosten zu verrechnen. Sollte der Verzug des Kunden 14 Tage überschreiten, ist SD berechtigt, sämtliche Leistungen einzustellen.

Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten, unbestreitbar oder von SD anerkannt sind.

Bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnungsbeträge zuzüglich Zinsen und Kosten behält sich SD das Eigentum an sämtlichen von ihr gelieferten Leistungen und Waren vor.

9. Höhere Gewalt

Keiner der VertragspartnerInnen ist verantwortlich für Verzögerungen oder die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen (außer Zahlungsverpflichtungen), die sich aus oder im Zusammenhang mit Vorgängen, Ereignissen oder Umständen ergeben, die außerhalb der angemessenen oder vorhersehbaren Kontrolle des/der jeweils betroffenen VertragspartnerIn liegen (in der Folge kurz “Ereignis höherer Gewalt”).

Zu diesen Ereignissen höherer Gewalt gehören insbesondere Naturereignisse, Streiks, Aussperrungen, Unruhen, zivile Proteste, Kriegshandlungen, Epidemien (einschließlich Ausbrüche übertragbarer Krankheiten und öffentliche Gesundheitsnotfälle), behördliche Vorschriften, die nachträglich erlassen werden, Feuer, Kommunikationsleitungsausfälle, Stromausfälle oder andere Katastrophen, unabhängig davon, ob diese Ereignisse höherer Gewalt nach den einschlägigen Gesetzen als solche identifiziert, deklariert oder akzeptiert wurden oder nicht.

Unter diesen Umständen verlängert sich die Leistungsfrist um einen Zeitraum, der dem Zeitraum entspricht, in dem sich die Erfüllung der Verpflichtung verzögert hat oder nicht erfüllt wurde. Sofern die Vertragserfüllung nach angemessener Meinung durch den betroffenen Vertragspartner für einen ununterbrochenen Zeitraum von sechs Monaten ab dem Datum, an dem diese Leistung ursprünglich fällig war, aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt wesentlich verhindert wurde, kann jeder Vertragspartner diesen Vertrag durch schriftliche Mitteilung an den anderen kündigen.

10. Vertraulichkeit, Datenschutz

Die Vertragsparteien verpflichten sich, die im Rahmen des Vertragsgegenstandes gewonnenen Erkenntnisse – insbesondere technische oder wirtschaftliche Daten sowie sonstige Kenntnisse – geheim zu halten und sie ausschließlich für die Zwecke des Gegenstands des Vertrages zu verwenden. Die Vertragsparteien werden alle den Umständen entsprechenden angemessenen Geheimhaltungs- und Datensicherheitsmaßnahmen in technischer, organisatorischer und / oder rechtlicher Hinsicht ergreifen, um die vertraulichen Informationen geheim zu halten und vor dem unbefugten Zugriff durch Dritte zu schützen (insb. durch nachvollziehbare Dokumentation, IT-Sicherheitsmaßnahmen, geübte Praxis, etc.).

Dies gilt nicht für Informationen, die öffentlich zugänglich sind oder ohne unberechtigtes Zutun oder Unterlassen der Vertragsparteien öffentlich zugänglich werden oder aufgrund richterlicher Anordnung oder eines Gesetzes zugänglich gemacht werden müssen.

Im Falle von Supportunterstützung bei Problemen des Kunden kann es notwendig werden, auf Datensätze des Kunden zuzugreifen. Der Zugriff kann über ein Webmeeting mit dem Kunden erfolgen oder ein/e AdministratorIn (Zugang zur GCP) kann immer auf die Daten des Kunden zugreifen. Dieser Zugriff ist auf den Zeitraum der jeweiligen Supportmaßnahme begrenzt.

Sofern SD zur Erbringung der Leistungen im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die VertragspartnerInnen eine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung ab, die den Umgang mit den personenbezogenen Daten und die Rechte und Pflichten des Kunden als Verantwortlicher und SD als Auftragsverarbeiter regelt. Diese Vereinbarung bildet einen integralen Bestandteil des Vertrags.

11. Zustimmungserklärung

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass sein Name bzw. seine Firma von SD als Referenz in die Kommunikationsarbeit und Werbung der SD sowie der Konzerngesellschaften von SD, welche SD bei der Erbringung ihrer Leistungen herangezogen hat, auf allen geeigneten Kommunikationskanälen einbezogen werden kann, sofern einzelvertraglich nichts anderes geregelt ist. SD behält es sich vor, die dafür geeigneten Kommunikationskanäle frei auszuwählen.

Diese Bestimmung bleibt über die Dauer des Vertragsverhältnisses hinaus aufrecht.

12. Allgemeine Bestimmungen

Schriftlichkeitsgebot:

Jede Änderung, Ergänzung oder sonstige Mitteilung zum Vertrag erfolgt schriftlich. Handschriftliche Änderungen, Ergänzungen oder Mitteilungen haben keine Bedeutung.

Salvatorische Klausel:

Die Unwirksamkeit oder die Rechtswidrigkeit einer Bestimmung der AGB oder des auf deren Basis abgeschlossenen Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der AGB oder des auf deren Basis abgeschlossenen Vertrages. Die unwirksame oder rechtswidrige Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die die Vertragsparteien einvernehmlich festlegen und die der unwirksamen oder rechtswidrigen Bestimmung in ihrem wirtschaftlichen Gehalt am nächsten kommt.

Ergänzende Vertragsauslegung:

Für den Fall einer bestehenden oder zukünftigen ergänzungsbedürftigen Regelungslücke der AGB oder des auf deren Basis abgeschlossenen Vertrages kommen die Parteien überein, eine einvernehmliche Regelung zu definieren.

13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Für die AGB und die auf deren Basis abgeschlossenen Verträge gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen sowie des UN-Kaufrechts.

Für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit Vertragsverhältnisses zwischen SD und dem Kunden wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts  in Wien, innere Stadt vereinbart.

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