Teil I – AGB für Flug-Dienstleistungen
1. Geltungsbereich
Die AGB gelten in der jeweils aktuellen Fassung für alle Verträge zwischen dem Kunden und Smart Digital Sales and Holding GmbH (nachstehend „ED“ genannt), die Dienstleistungen zur Erzeugung von Daten und Luftbildaufnahmen und deren Aufzeichnungen mit unbemannten und bemannten Luftfahrzeugen betreffen.
Beratungsleistungen auf diesem Gebiet fallen unten Teil II der AGB.
Die AGB gelten ausschließlich und verbindlich für die gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverhältnisse mit dem Kunden. Den AGB widersprechende Bestimmungen sind unwirksam.
Im Einzelfall getroffene von den AGB abweichende oder ergänzende Bestimmungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese von ED ausdrücklich, schriftlich bestätigt werden.
Die AGB behalten ihre Geltung auch dann, wenn ED in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltslos ausführt.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur dann, wenn sie von ED ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
2. Kostenvoranschläge, Angebot, Annahme
Von ED erstellte Kostenvoranschläge sind grundsätzlich entgeltlich, unverbindlich und können Änderungen unterliegen, außer es wird im Einzelfall anders vereinbart.
Kostenvoranschläge werden von ED nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Von Kostenerhöhungen von mehr als 15 % wird ED den Kunden unverzüglich verständigen.
Angebote der ED werden auf Basis der Angaben des Kunden und grundsätzlich freibleibend erstellt. Der Kunde verpflichtet sich, ED alle für die Erstellung des Angebotes sowie die Abwicklung des Vertrages notwendigen Informationen (zB Ansprechpartner; Rechnungsadresse, wenn abweichend; Rechnungstext; etc.) in der von ED gewünschten Form zu übermitteln. Ist nichts Gegenteiliges vereinbart, so sind die Informationen schriftlich zu übermitteln.
Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahme durch den Kunden bzw. bei Angebot/Bestellung seitens des Kunden durch schriftliche Bestätigung des Auftrags/der Mission durch ED zustande.
3. Bewilligungen, Pflichten des Kunden
ED ist dafür verantwortlich, dass das eingesetzte UAS (Unmanned Aircraft Systems) von den dafür zuständigen Stellen und Behörden bewilligt wurde und eine aufrechte Bewilligung dafür besteht. Darüber hinaus ist ED dafür verantwortlich, dass die für die Durchführung der beauftragten Mission notwendige Fluggenehmigung vorliegt.
Dazu ist der Kunde verpflichtet, ED alle von ihr als notwendig erachteten Auskünfte zu erteilen. Verzögerungen in der Sphäre des Kunden führen nicht zu Schadenersatzansprüchen des Kunden gegen ED.
Sind Sondergenehmigungen (zB Militärisches Sperrgebiet) notwendig, so informiert ED den Kunden darüber, sobald die Mission / der Auftrag festgelegt ist. ED übernimmt keine Haftung dafür, dass die notwendige Sondergenehmigung erteilt und die Mission wie geplant durchgeführt werden kann.
Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die Genehmigung des Grundstückseigentümers/des Verfügungsberechtigten oder etwaiger betroffener Nachbarn in schriftlicher Form vor Durchführung der Mission/des Auftrages bei ED vorliegt. Allfällige hierfür anfallende Kosten trägt der Kunde. Liegt die Genehmigung nicht (mehr) vor, so kann die Mission / der Auftrag nicht durchgeführt werden. Die ED dadurch entstandenen frustrierten Aufwendungen sind vom Kunden zu ersetzen.
Der Kunde wird ED im Fall der Inanspruchnahme durch Dritte aufgrund von Eingriffen in Rechte Dritter (zB durch Besitzstörung), die auf unrichtige Auskünfte des Kunden oder fehlender Zustimmungen von Dritten gründen, schad- und klaglos halten.
Die Gebühren für die Erlangung der (Flug-)Genehmigungen werden an den Kunden mit einem Administrationsaufschlag in Höhe von 10% der Gebühren verrechnet.
4. Ausführungsbedingungen
Für die Mission/den Auftrag gelten besondere Ausführungsbedingungen als vereinbart, um die allgemeine Sicherheit und den gesetzlichen Vorschriften zu entsprechen. Insbesondere werden Luftaufnahmen nur unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Auflagen durchgeführt. Diese Vorschriften und Auflagen können auf www.austrocontrol.at eingesehen werden.
Die äußeren Bedingungen, damit eine Mission/ein Auftrag durchgeführt werden kann, sind dem Flughandbuch zu entnehmen und je nach UAS unterschiedlich.
ED behält sich das Recht auf die Wahl der jeweiligen Flugroute vor. Der Pilot/Betreiber alleine entscheidet, wie das UAS gesteuert wird und ob die Mission/der Auftrag durchgeführt wird.
Mündliche Zusagen durch Vertreter von ED oder sonstige Hilfspersonen bedürfen für ihre Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung.
Sind von ED Leistungsfristen angegeben und zur Grundlage für die Auftrags-/Missionserteilung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik, externen Genehmigungsverfahren und Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten nicht erfüllt.
Sollte nach Auftrags-/Missionserteilung zusätzliche Leistungen erwünscht sein, wird das zusätzliche Entgelt zwischen ED und dem Kunden vereinbart, andernfalls gilt ein angemessenes Entgelt als vereinbart.
5. Warn- und Hinweispflichten Kunde
Der Kunde weist ED auf für die Mission/den Auftrag relevante Besonderheiten hin. Damit sind all jene Umstände gemeint, die der Kunde aufgrund der Kenntnis der Gegebenheiten am Ort/in der Region, in dem/der die Mission/der Auftrag durchgeführt werden soll, kennt und die für die Durchführung der Mission/des Auftrages Relevanz haben (beispielsweise topographische Besonderheiten, spezielle Wetterlagen etc.).
6. Warn- und Hinweispflichten ED, Rücktrittsrecht ED
ED weist darauf hin, dass für vom Kunden beigestelltes Personal, beigestellte Betriebsmittel oder -stoffe keine Haftung übernommen wird. ED behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die notwendigen rechtlichen oder tatsächlichen Umstände der Mission/des Auftrages vor Ort anders sind als zuvor festgelegt bzw. dargestellt. ED übernimmt keinerlei Haftung für daraus entstehende Nachteile jeglicher Art.
Die angelaufenen Kosten, die bis zum Vertragsrücktritt angefallen sind, sind vom Kunden zu tragen, sofern diesen ein Verschulden an der falschen Darstellung der Umstände trifft.
7. Durchführung
Die Durchführung einer Mission/eines Auftrages erfordert einen Piloten/Betreiber und eine Person zur Bedienung der Sensorik bzw. Payload. Das für die Durchführung der Mission/des Auftrages notwendige Personal wird von ED im Zuge der Definition der Mission bekannt gegeben. ED kann sich zur Erfüllung ihrer Verträge eigenen Personals bedienen und/oder Subunternehmer dafür heranziehen.
Der Pilot/Betreiber ist für die ordnungsgemäße und sichere Durchführung der Mission/ des Auftrages gemäß der vom Kunden vorgegebenen Beschreibung/Anforderung an die Mission/den Auftrag verantwortlich. Die Sicherheit von Menschen, Sachen und Ausrüstung steht im Vordergrund. Der Pilot/Betreiber alleine entscheidet über den Umgang mit unvorhersehbaren Umständen jeglicher Art. Dies kann von Änderungen der Mission/des Auftrages innerhalb des genehmigten Rahmens bis zum Abbruch der Mission führen. Alle bis zum Abbruch der Mission/des Auftrages entstandenen Kosten sind vom Kunden zu tragen.
Der Sensorik-/Payload-Experte kann vom Kunden gestellt werden. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die nominierte Person die notwendigen Fähigkeiten besitzt und mit der anzuwendenden Technik vertraut ist. ED übernimmt keine Haftung für vom Kunden beigestelltes Personal und das Ergebnis der Mission/des Auftrages.
8. Verhinderungs- und Abbruchgründe, Unmöglichkeit
Die Durchführung der Mission/des Auftrages sowie der Einsatz des UAS kann durch unterschiedliche Einflüsse (Wind, Temperatur, Niederschlag, schlechte Sichtbedingungen etc.) oder sonstige unvorhersehbare Umstände (zB Fehlen/Rückziehung der Zustimmung des Grundstückseigentümers/Verfügungsberechtigten, Unfall des Vertreters einer Vertragspartei, Diebstahl von Ausrüstung etc.) verunmöglicht werden. Abhängig von der Anwendung und der dafür notwendigen Sensorik/Payload gibt es unterschiedliche Grenzwerte, die die Mission/den Auftrag undurchführbar machen. Diese Grenzwerte werden einzelvertraglich festgelegt.
Eine Unmöglichkeit der Durchführung liegt vor, wenn der Auftrag/die Mission nicht im vertraglich vereinbarten Zeitraum durchgeführt werden kann.
Die Unmöglichkeit tritt bei schriftlicher Vereinbarung einer Wartezeit am Durchführungsort erst ein, nachdem diese Wartezeit abgelaufen ist.
Liegt die Verantwortung für die Unmöglichkeit weder in der Sphäre des Kunden noch in jener von ED, so steht ED jedenfalls der entstandene Aufwand zu (Reisespesen, Genehmigungsaufwand, etc.). Das Risiko für die Unmöglichkeit der Durchführung der Mission aufgrund schlechter Wettereinflüsse trägt der Kunde, außer es wurde im Einzelfall vertraglich anderes vereinbart.
ED erklärt sich damit einverstanden, im Falle eines witterungsbedingten Abbruches der bereits angefangenen Durchführung die Mission/der Auftrag an einem späteren Zeitpunkt unter Vergütung ihres Mehraufwands wiederaufzunehmen, falls vom Kunden erwünscht. Dieser Zeitpunkt wird vom ED im Einvernehmen mit dem Kunden – gegebenenfalls unter Vereinbarung des vom Kunden zu tragenden Mehraufwands – bestimmt.
Wird nach einem solchen Abbruch kein Einvernehmen über einen späteren Zeitpunkt oder den vom Kunden zu tragenden Mehraufwand für die Wiederaufnahme erreicht, so gilt der Vertrag als aufgehoben und ED hat ein Vergütungsanspruch für die bisherigen Leistungen bzw. für den bisherigen Aufwand.
Ein witterungsbedingter Abbruch liegt vor, wenn die Mission/der Auftrag auch nach 3 Stunden ab Beginn der Witterung, die einen Flug aus sicherheitstechnischen Gründen unmöglich machen, nicht fortgesetzt werden kann. Davon abweichende Regelungen können im Einzelfall einvernehmlich schriftlich getroffen werden.
Kommt es während der Durchführung der Mission/des Auftrags zu Schäden an dem Equipment von ED (z.B. UAS oder Akkus) durch Eigenverschulden von ED oder höhere Gewalt (bspw. Unkontrollierbare, plötzliche Wettereinflüsse), obliegt der von ED gestellten Crew die weitere Vorgehensweise. ED kann beschließen, die Mission/den Auftrag an einem späteren Zeitpunkt wiederaufzunehmen, sofern für den Kunden zweckdienlich. Dieser Zeitpunkt wird von ED im Einvernehmen mit dem Kunden bestimmt. Wird kein Einvernehmen über einen späteren Zeitpunkt für die Wiederaufnahme erreicht oder ist eine Wiederaufnahme für den Kunden nicht zweckdienlich, so gilt der Vertrag als aufgehoben und ED hat ein Vergütungsanspruch für die bisherigen Leistungen bzw. für den bisherigen Aufwand. Für Mehrkosten, die dem Kunden in diesem Zusammenhang entstehen, haftet ED nicht.
Ist eine Unmöglichkeit oder ein Schaden der Sphäre des Kunden zuzuordnen bzw. von ihm verursacht und verschuldet, so hat ED Anspruch auf Zahlung des Honorars im vollen Umfang sowie den Ersatz für den verursachten Schaden. Darüber hinaus schuldet der Kunde ED einen allenfalls entgangenen Gewinn. Davon abweichende Regelungen können im Einzelfall einvernehmlich schriftlich getroffen werden.
9. Nachbearbeitung / Auswertung / Interpretation generierten Daten
Die Nachbearbeitung, Auswertung und/oder Interpretation der bei der Durchführung der Mission/des Auftrages generierten Daten ist im Angebot zu definieren. Wurde im Angebot nichts dazu festgelegt, so übergibt ED dem Kunden die Daten in unveränderter Form zur weiteren Bearbeitung.
10. Urheberrechte und Nutzungsrechte
Alle Urheberrechte und Nutzungsrechte an erstellten Bild- und Videomaterial oder anderen Werken verbleiben bei ED. ED wird dem Kunden entsprechend der einzelvertraglichen Vereinbarung einfache Nutzungsrechte an erstelltem Bild- und Videomaterial oder sonstigen Werken einräumen. Die Übertragung von Nutzungsrechten steht generell unter dem Vorbehalt vollständiger Zahlungen.
Sämtliche Urheberrechte an den im Rahmen der Leistungen durch ED erstellten Werken (Bilder, Videos, Präsentationen, Algorithmen, Entwürfe, Berichte, sonstige Dokumente, etc.) stehen ED ausschließlich zu. Dem Kunden wird an für den Kunden erstellten Werken ein zeitlich und örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, das nicht auf Dritte übertragbar ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Ein Recht auf Verwertung, Vervielfältigung und Verbreitung sowie Zurverfügungstellung ist davon ausdrücklich nicht umfasst.
Die Verwendung der Werke, auch auszugsweise oder in Teilen davon, für andere als einzelvertraglich vereinbarten Zwecke, insbesondere gewerblicher Art, ist ausdrücklich untersagt. Eine Haftung von ED gegenüber Dritten ist ausgeschlossen.
11. Zahlungsbedingungen, Aufrechnung
Sofern im Einzelfall nichts anderes vertraglich vereinbart wurde, ist ED berechtigt, sofort nach dem Vertragsabschluss das gesamte Entgelt in Rechnung zu stellen. Der Zahlungseingang auf dem von ED bekannt gegebenen Konto ist Voraussetzung für weitere Schritte von ED (Einholung der Bewilligungen etc.).
Der Rechnungsbetrag ist spätestens 14 Tage ab dem Rechnungsdatum ohne Abzüge zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vertraglich vereinbart wurde. Im Falle des Zahlungsverzuges belaufen sich die Verzugszinsen auf 10% über dem Basiszinssatz per anno.
Bei Überschreiten der Zahlungsfrist können im Verzugsfalle Leistungen eingeschränkt werden.
Bei Stornierung eines Auftrags/einer Mission wird das wie folgt gestaffelte Ausfallhonorar fällig:
- bis 3 Tage vor Auftragstermin 50% netto des Honorars
- bis 48 Stunden vor Auftragstermin 70% netto des Honorars
- bis 24 Stunden vor Auftragstermin 100% netto des Honorars
Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten, unbestreitbar oder von ED anerkannt sind.
Die Gebühren für die Erlangung der (Flug-)Genehmigungen werden an den Kunden mit einem Administrationsaufschlag in Höhe von 10% der Gebühren verrechnet.
12. Haftung
ED haftet soweit gesetzlich zulässig nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden, mit Ausnahme von Personenschäden. Die Haftung für entgangenen Gewinn und ideelle sowie mittelbare /indirekte Schäden bzw. Folgeschäden oder Schäden Dritter ist ausgeschlossen. Die Haftung von ED ist der Höhe nach und je Auftrag mit der Auftragssumme beschränkt.
Stellt der Kunde Personal zur Durchführung der Mission/des Auftrages, also insb. Experten für Payload/Sensorik, so ist die Haftung von ED für diese Person (Bedienung, Sachkenntnis, Ergebnis etc.) ausgeschlossen.
ED übernimmt darüber hinaus keine Haftung, wenn der Kunde die Payload/Sensorik zur Verfügung stellt. In diesem Fall sind vor der Durchführung der Mission/des Auftrages entsprechende Tests durchzuführen (Kompatibilität der Payload/Sensorik mit dem UAS, Gewicht, Balance, Stromversorgung, etc).
ED übernimmt generell keine Haftung für vom Kunden oder Dritten beigestellte Betriebsmittel und deren Tauglichkeit bzw. Wirksamkeit für die vertragsgegenständliche Anwendung.
Die Versendung der Arbeiten online oder durch physischen Transport erfolgt auf Gefahr und auf Rechnung des Kunden.
Die Haftung von ED ist bei Fehlern an Datenträgern oder Dateien die beim Dateiimport auf das System des Kunden entstehen ausgeschlossen.
13. Gewährleistung
Bild-, Video und Tonmaterial wird mit den auf der Webseite von ED https://www.eurodragons.at/uas/ bezeichneten technischen Geräten (Kameras etc.) erstellt, oder mit dem Kunden einzel-vertraglich vereinbart.. Die technischen Daten der Geräte geben entsprechend die zu erwartende und technisch mögliche Qualität vor. Äußere Einflüsse wie mäßige Lichtverhältnisse, ungewollten Spiegelungen, Reflektionen, ungewollte Personen oder Gegenstände im Bild, Vibrationen durch Wind, stellen keinen Minderungsgrund dar. Daraus nötige Nachbearbeitungen des Bild-, Video und Tonmaterials sind auf Kosten des Kunden durchzuführen.
Für die Gewährleistung gelten die gesetzlichen Bestimmungen mit der Ausnahme, dass stets der Kunde zu beweisen hat, dass die Leistung zum Zeitpunkt der Abnahme mangelhaft war.
14. Zustimmungserklärungen
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die/der mit dem Kunden abgewickelte Mission/Auftrag als Referenz in die Kommunikationsarbeit der ED sowie der Konzerngesellschaften von ED, welche ED bei der Abwicklung der Mission/des Auftrags herangezogen hat, einbezogen werden kann. Dies bedeutet konkret, dass der Inhalt der/des durchgeführten Mission/Auftrages nach den Bedürfnissen der ED dargestellt werden kann und ED bzw. die jeweilige Konzerngesellschaft in der Wahl der dafür aus ihrer Sicht am besten geeigneten Kommunikationskanäle frei ist.
Weiters erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass der Inhalt der/des durchgeführten Mission/Auftrages inklusive Bilder/Aufnahmen – auszugsweise und ohne kundensensible Daten zu betreffen – von ED sowie Konzerngesellschaften von ED, welche ED bei der Abwicklung der Mission/des Auftrags herangezogen hat, für Marketingzwecke, insbesondere Werbevideos, sowie für betriebsinterne Software- und System-Weiterentwicklungszwecke verwendet werden kann, sofern einzelvertraglich nichts anderes geregelt ist.
Diese Bestimmung bleibt über die Dauer des Vertragsverhältnisses hinaus aufrecht.
15. Datenschutz – Gemeinsame Verantwortlichkeit
ED und der Kunde kommen überein, die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die im Rahmen der Durchführung von Unmanned Aerial Systems (UAS)-Dienstleistungen durch die Bildaufnahme von natürlichen Personen erfolgt im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“) gemeinsam durchzuführen („Gemeinsame Verarbeitung“). ED und der Kunde bestimmen gemeinsam die Zwecke und Mittel der Gemeinsamen Verarbeitung und sind daher gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortliche im Sinne der DSGVO. Nähere Informationen insbesondere zu den Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten sind den Datenschutzhinweisen auf https://www.eurodragons.at/datenschutz zu entnehmen.
ED und der Kunde vereinbaren einvernehmlich die nachstehende Zuweisung der Wahrnehmung der datenschutzrechtlichen Verpflichtungen als gemeinsam Verantwortliche:
15.1. Grundsätze der Datenverarbeitung, Informationspflichten und Bereitstellung der wesentlichen Inhalte
Der Kunde hat die Einhaltung der Grundsätze der Datenverarbeitung sowie die Informationspflichten nach Artikel 13 und 14 DSGVO gegenüber den Betroffenen sicherzustellen und diese über die Gemeinsame Verarbeitung zu informieren. In diesem Zusammenhang stellt der Kunde den Betroffenen außerdem die wesentlichen Inhalte dieses Punktes 15. zur Verfügung.
15.2. Betroffenenrechte
Der Kunde hat sicher zu stellen, dass rechtmäßige Anfragen von Betroffenen erfüllt werden, so etwa hinsichtlich ihrer Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenportabilität und Widerspruch (Artikel 15–22 DSGVO).
Der Kunde ist von ED über Anfragen von Betroffenen zu benachrichtigen, die an ED gerichtet werden.
15.3. Datenschutz-Folgenabschätzung
Allenfalls erforderliche Datenschutz-Folgenabschätzungen werden vom Kunden durchgeführt. Soweit erforderlich, wird ED hierbei mitwirken.
15.4. Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten
Alle Meldungen von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten werden von dem Verantwortlichen, welcher zuerst Kenntnis von der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten erlangt erstattet. Soweit erforderlich, wird der andere Verantwortliche hierbei mitwirken.
15.5. Sonstige datenschutzrechtliche Verpflichtungen
Unbeschadet der vorgenannten Punkte haben ED und der Kunde sicherzustellen, dass bei jedem Verarbeitungsschritt, den sie im Rahmen der Gemeinsamen Verarbeitung setzen, sämtliche datenschutzrechtlichen Verpflichtungen gem der DSGVO (insbesondere Datensicherheitsvorschriften gem Artikel 32 DSGVO) und nationalem Recht eingehalten werden.
15.6. Haftung
Unbeschadet der Bestimmungen in Punkt 12., hält der Kunde ED schad- und klaglos für sämtliche Verbindlichkeiten, die ED aus der Gemeinsamen Verarbeitung entstehen, soweit den Kunden am Entstehen der Verbindlichkeit ein Verschulden trifft.
15.7. Bereitstellung einer Anlaufstelle
Bei Fragen zu dieser Vereinbarung können Betroffene den Kunden als Anlaufstelle kontaktieren.
16. Persönlichkeitsrechte
Soweit durch die Mission/den Auftrag Persönlichkeitsrechte Dritter berührt werden, verpflichtet sich der Kunde, die allenfalls erforderlichen wirksamen Zustimmungen Dritter für die Durchführung der Mission/ des Auftrags einzuholen.
17. Allgemeine Bestimmungen
Schriftlichkeitsgebot:
Jede Änderung, Ergänzung oder sonstige Mitteilung zum Vertrag erfolgt schriftlich. Handschriftliche Änderungen, Ergänzungen oder Mitteilungen haben keine Bedeutung.
Salvatorische Klausel:
Die Unwirksamkeit oder die Rechtswidrigkeit einer Bestimmung der AGB oder des auf deren Basis abgeschlossenen Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB oder des auf deren Basis abgeschlossenen Vertrages. Die unwirksame oder rechtswidrige Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die die Vertragsparteien einvernehmlich festlegen und die der unwirksamen oder rechtswidrigen Bestimmung in ihrem wirtschaftlichen Gehalt am nächsten kommt.
Ergänzende Vertragsauslegung:
Für den Fall einer bestehenden oder zukünftigen ergänzungsbedürftigen Regelungslücke der AGB oder des auf deren Basis abgeschlossenen Vertrages kommen die Parteien überein, eine einvernehmliche Regelung zu definieren.
18. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Für diese AGB und die auf deren Basis abgeschlossenen Verträge gilt ausschließlich österreichisches Recht exklusive der Kollisionsnormen sowie des UN-Kaufrechts.
Für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit Vertragsverhältnissen zwischen ED und dem Kunden wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Wien, innere Stadt vereinbart.
Teil II – AGB für Beratungsleistungen
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung für alle Verträge zwischen dem Kunden und EuroDragons Betriebs- und Beratungs-GmbH (nachstehend „ED“), die Beratungsleistungen betreffen.
Die AGB gelten ausschließlich und verbindlich für die gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverhältnisse mit dem Kunden. Den AGB widersprechende Bestimmungen sind unwirksam.
Im Einzelfall getroffene von diesen AGB abweichende oder ergänzende Bestimmungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese von ED ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
Die AGB verlieren ihre Geltung auch dann nicht, wenn ED in Kenntnis entgegenstehender oder von den AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos ausführt.
Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von ED ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
2. Kostenvoranschläge, Angebot, Annahme
Von ED erstellte Kostenvoranschläge sind grundsätzlich entgeltlich, unverbindlich und können Änderungen unterliegen, außer es wird im Einzelfall anders festgelegt.
Kostenvoranschläge werden von ED nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Von Kostenerhöhungen von mehr als 15 % wird ED den Kunden unverzüglich verständigen.
Angebote der ED werden auf Basis der Angaben des Kunden und grundsätzlich freibleibend erstellt. Der Kunde verpflichtet sich, ED alle für die Erstellung des Angebotes sowie die Abwicklung des Vertrages notwendigen Informationen (zB Ansprechpartner; Rechnungsadresse, wenn abweichend; Rechnungstext; etc.) in der von ED gewünschten Form übermitteln. Ist nichts anderes vertraglich vereinbart, so sind die Informationen schriftlich zu übermitteln.
Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahme durch den Kunden bzw. bei Angebot/Bestellung seitens des Kunden durch schriftliche Bestätigung des Auftrags durch ED zustande.
3. Leistungserbringung
Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.
ED ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen.
Der Kunde sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.
Der Kunde sorgt dafür, dass ED alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen und Informationen zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden und ED über alle Vorgänge und Umstände, die für die ordentliche Erbringung der Beratungsleistungen erforderlich sind, informiert wird. Dies gilt auch für Unterlagen und Informationen, die erst während der Tätigkeit von ED bekannt werden.
ED ist bei der Erbringung der vereinbarten Leistung weisungsfrei, handelt nach eigenem Ermessen und in eigener Verantwortung. ED ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.
4. Leistungsfristen, Verzug
Die Leistungstermine und -fristen werden im Einzelfall vertraglich vereinbart.
In Fällen höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer und unabwendbarer Ereignisse, wie Krankheit oder Unfall des / der jeweiligen zuständigen Beraters/in von ED, ist ED zu Terminverschiebungen berechtigt, ohne dadurch in Verzug zu geraten. Schadenersatzansprüche des Kunden werden diesfalls ausgeschlossen.
Vereinbarte Leistungsfristen oder Termine werden nach Möglichkeit eingeholt. Sie sind, falls sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden, unverbindlich und verstehen sich als Zeitpunkt der Beratungsleistung und Übergabe an den Kunden.
5. Urheberrechte und Nutzungsrechte
Sämtliche Urheberrechte an den im Rahmen der Beratungsleistungen durch ED erstellten Werken (Präsentationen, Entwürfe, Berichte, sonstige Dokumente, etc.) stehen ED ausschließlich zu. Dem Kunden wird an für den Kunden erstellten Werken ein zeitlich und örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, das nicht auf Dritte übertragbar ist, sofern nichts anderes vertraglich vereinbart wurde. Ein Recht auf Verwertung, Vervielfältigung und Verbreitung sowie Zurverfügungstellung ist davon ausdrücklich nicht umfasst.
Die Verwendung der Werke, auch auszugsweise oder in Teilen davon, für andere als die einzelvertraglich vereinbarten Zwecke, insbesondere gewerblicher Art, ist ausdrücklich untersagt. Eine Haftung von ED gegenüber Dritten ist ausgeschlossen.
6. Zahlungsbedingungen, Aufrechnung
Sofern nichts anderes vertraglich vereinbart, ist ED berechtigt, nach dem Vertragsabschluss eine Anzahlung in Höhe von 20% der Angebotssumme in Rechnung zu stellen.
Nach der Erfüllung des Auftrages erfolgt die Rechnungslegung. Der Rechnungsbetrag ist spätestens 14 Tage ab dem Rechnungsdatum ohne Abzüge zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vertraglich vereinbart wurde. Im Falle des Zahlungsverzuges werden gesetzliche Verzugszinsen verrechnet.
Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen Forderungen von ED aufzurechnen (Aufrechnungsverbot). Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur zulässig, wenn die Ansprüche des Kunden rechtskräftig festgestellt oder von ED anerkannt sind.
Bei Überschreiten der Zahlungsfrist können im Verzugsfalle Leistungen eingeschränkt werden.
7. Haftung
ED haftet soweit gesetzlich zulässig nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden, mit Ausnahme von Personenschäden. Die Haftung für entgangenen Gewinn und ideelle sowie mittelbare/indirekte Schäden bzw. Folgeschäden oder Schäden Dritter ist ausgeschlossen. Die Haftung von ED ist der Höhe nach je Auftrag mit der Auftragssumme beschränkt.
Stellt der Kunde Personal zur Durchführung des Auftrages, so ist die Haftung von ED für diese Person (Bedienung, Sachkenntnis, Ergebnis etc.) ausgeschlossen.
Die Haftung von ED ist bei Fehlern an Datenträgern oder Dateien, die beim Dateiimport auf das System des Kunden entstehen ausgeschlossen.
8. Gewährleistung
ED wird ihre Beratungsleistungen vertragsgemäß und zu marktüblichen Qualitätsstandards erbringen.
Für Mängel, die auf unzureichender Beistellung von Informationen oder Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, haftet ED nicht. ED wird dem Kunden auf offenkundig fehlende Informationen oder seiner erforderlichen Mitwirkung hinweisen.
Die Gewährleistungsfrist für Beratungsleistungen beträgt sechs Monate. § 924 ABGB wird einvernehmlich ausgeschlossen.
Bei der Beurteilung der Beratungsleistung sind in Hinblick auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit Änderungen und Fortentwicklungen der allgemein anerkannten Berufsgrundsätze auf dem Gebiet der Unternehmensberatung, die nach dem Zeitpunkt der Erbringung der Beratungsleistung stattgefunden haben, nicht zu berücksichtigen.
9. Rücktrittsrecht ED
ED ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, falls (a) die Erbringung der Beratungsleistung aus Gründen, die in der Sphäre des Kunden liegen, unmöglich oder trotz angemessener Fristsetzung weiter verzögert wird oder (b) über das Unternehmen des Kunden ein gerichtliches Insolvenzverfahren eingeleitet oder ein Konkursantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird.
Unbeschadet weiterer Schadenersatzansprüche ist ED berechtigt, Bezahlung der bereits erbrachten Leistungen zu verlangen bzw. erhaltene Anzahlungen einzubehalten.
10. Zustimmungserklärung
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass sein Name bzw. seine Firma von ED als Referenz in die Kommunikationsarbeit und Werbung der ED sowie der Konzerngesellschaften von ED, welche ED bei der Erbringung ihrer Leistungen herangezogen hat, auf alle geeigneten Kommunikationskanälen einbezogen werden kann, sofern einzelvertraglich nichts anderes geregelt ist. ED behält es sich vor, die dafür geeigneten Kommunikationskanäle frei auszuwählen.
Diese Bestimmung bleibt über die Dauer des Vertragsverhältnisses hinaus aufrecht.
11. Geheimhaltung
ED sowie der Kunde sind verpflichtet, alle dem jeweils anderen Vertragspartner betreffenden Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt geworden sind und nicht allgemein bekannt sind, geheim zu halten und diese Verpflichtung auf ihre MitarbeiterInnen und sonstige für sie tätige Dritte zu überbinden. Diese Verschwiegenheitspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
12. Datenschutz und Persönlichkeitsrechte
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass ED die von Kunden bekanntgegebenen Daten (Name, Adresse, E-Mail, Kreditkartendaten, Daten für Kontoüberweisungen, Telefonnummer) sowie gegebenenfalls Daten seiner Mitarbeiter für Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung ermittelt, speichert und verarbeitet. Nähere Informationen zu Art und Umfang der Datenverarbeitungen sowie zu seinen datenschutzrechtlichen Rechten findet der Kunde auf https://www.eurodragons.at/datenschutz.
Soweit durch den Auftrag Persönlichkeitsrechte Dritter berührt werden, verpflichtet sich der Kunde, die allenfalls erforderlichen wirksamen Zustimmungen Dritter für die Durchführung der des Auftrags einzuholen.
13. Allgemeine Bestimmungen
Schriftlichkeitsgebot:
Jede Änderung, Ergänzung oder sonstige Mitteilung zum Vertrag erfolgt schriftlich. Handschriftliche Änderungen, Ergänzungen oder Mitteilungen haben keine Bedeutung.
Salvatorische Klausel:
Die Unwirksamkeit oder die Rechtswidrigkeit einer Bestimmung der AGB oder des auf deren Basis abgeschlossenen Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit der der übrigen Bestimmungen der AGB oder des auf deren Basis abgeschlossenen Vertrages. Die unwirksame oder rechtswidrige Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die die Vertragsparteien einvernehmlich festlegen und die der unwirksamen oder rechtswidrigen Bestimmung in ihrem wirtschaftlichen Gehalt am nächsten kommt.
Ergänzende Vertragsauslegung:
Für den Fall einer bestehenden oder zukünftigen ergänzungsbedürftigen Regelungslücke der AGB oder des auf deren Basis abgeschlossenen Vertrages kommen die Parteien überein, eine einvernehmliche Regelung zu definieren.
14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Für diese AGB und die auf deren Basis abgeschlossenen Verträge gilt ausschließlich österreichisches Recht exklusive der Kollisionsnormen sowie des UN-Kaufrechts.
Für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit Vertragsverhältnissen zwischen ED und dem Kunden wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Wien, innere Stadt vereinbart.